Änderung Bundesdatenschutzgesetz
Das Bundesdatenschutzgesetz wurde angepasst und ermöglicht ab 1. April 2010 für jeden Bürger einmal im Jahr einen kostenlosen Einblick in alle Auskunfteien, damit man sich endlich einmal ein Bild über seine Einträge machen kann.
Mit Auskunfteien ist z.B. die Schufa gemeint, die oft falsche oder fehlerhafte Angaben enthält und einem dann Kredite, Händyverträge o.ä. verhagelt, und man hat keine Ahnung wieso. Man kann den Auskunftsantrag Online, per Telefon oder in einer von 14 Filialen stellen und bekommt dann die Auskunft per Mail oder Brief zugestellt.
Das ist doch endlich mal eine Gesetzesänderung, von der man etwas hat und welche die Datensammelwut etwas transparenter macht!
Tags: Datenkrake
Dieser Eintrag wurde am 04.02.2010 um 16:13 gepostet und ist in der Kategorie Allgemein gespeichert. Sie können Antworten durch den RSS 2.0 Feed folgen. Sie können eine Antwort hinterlassen, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Seite.


